Erstanschaffung einer Grundausrüstung

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Wissensartikel von Leoly

Einleitung

Gemäss Verfassung ist in Lichthafen jeder Bürger dazu verpflichtet, eine Grundausrüstung für die Wehrpflicht bereitzustellen. Bürger haben das Anrecht auf materielle Unterstützung für die Erstanschaffung einer Grundausrüstung.

Zusammensetzung der Grundausrüstung

Das Angebot des Königreichs deckt eine Allrounder-Rüstung ab, die die meisten Bedürfnisse abdeckt. Natürlich kann aber auch eine eigene Rüstung verwendet werden, wenn dies bevorzugt wird. Die Kosten dafür muss der Bürger jedoch selber tragen.

Die vom Königreich bereitgestellte Grundausrüstung setzt sich aus folgenden Gegenständen zusammen:

Optischer Eindruck der Grundausrüstung.

Bewaffnung

  • Speer mit stabilem Schaft aus Eiche
  • Holzschild mit Lederüberzug und Metallbeschlägen
  • Messer mit einer Klinge aus Stahl

Rüstung

  • Gambeson aus mehreren aus Leinen- und Wollschichten
  • Gehärteter Lederhelm mit Metallverstärkungen

Kleidung

  • Strapazierfähige Hosen aus Leinen/Wolle
  • Gut verarbeitete Lederstiefel
  • Einfacher Ledergürtel
  • Ledertasche zum Verstauen von Proviant

Bereitstellung

Die Grundausrüstung wird von verschiedenen Institutionen und Geschäften des Königreichs hergestellt. Dazu gehört die Schneiderei, die Schmiedezunft und die Bramswacht.

Bürger, welche noch nicht im Besitz einer Grundausrüstung sind, können diese bei der Kaserne der Stadtwache beantragen und bekommen diese dort ausgehändigt.

Pflichten

Bürger, welche eine Grundausrüstung vom Königreich beziehen, verpflichten sich bei der Entgegennahme zu folgendem:

  1. Sorgfaltspflicht: Der Bürger ist verpflichtet, die Ausrüstung pfleglich zu behandeln und in gutem Zustand zu halten. Dazu gehört regelmäßiges Reinigen, Ölen und Schärfen (bei Waffen).
  2. Verlustmeldung: Bei Verlust oder Beschädigung der Ausrüstung ist dies unverzüglich zu melden.
  3. Verwendungszweck: Die Ausrüstung darf nur für den vorgesehenen Zweck, nämlich die Verteidigung der Gemeinschaft, verwendet werden.
  4. Weitergabe-Verbot: Die Ausrüstung darf nicht verliehen, vermietet oder verkauft werden.
  5. Rückgabepflicht: Die Ausrüstung muss auf Verlangen oder beim Ausscheiden aus der Miliz zurückgegeben werden.
  6. Teilnahme an Übungen: Der Bürger verpflichtet sich, an Übungen teilzunehmen, um den Umgang mit der Ausrüstung zu erlernen und die Einsatzbereitschaft zu gewährleisten.
  7. Gehorsam: Der Bürger ist verpflichtet, den Anweisungen der militärischen Führung Folge zu leisten.