Spiegelcharakter

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Anleitung von Leoly

Ein Spiegelcharakter ist eine namens verfälschte Kopie eines regelkonform ausgespielten Charakters, mit dem Zweck der Meta-RP-geschützten Durchführung von Gesetzesbrüchen oder anderweitig gesellschaftlich bzw. moralisch verwerflichen Intentionen.

Anreiz und Beschreibung

Metawissen kann im Rollenspiel oftmals für Verwirrungen oder Situationen führen, die in einen unlogischen RP-Verlauf enden und letztendlich zur Frustration der Beteiligten führen. Als gutes Beispiel dient hier eine simple Straftat wie ein Diebstahl.

Der Dieb kann durch Verschleierung, veränderte Aussprache und Haltung zwar IC seine Spuren verwischen, jedoch ist dies OOC nicht gegeben, da aufgrund der Engine der Charaktername stets prominent angezeigt werden kann. Aufgrund dieser Tatsache sind kriminelle (und anderweitige) Mysterien als solche im Grunde bereits verdammt und können niemals den Mantel der Geheimhaltung erfahren.

Ein Spiegelcharakter erlaubt eine Art der praktischen Geheimhaltung, indem ein anderer Name und ein anderes TRP-Flag den originalen Charakter aus OOC-Sicht in Gänze verbergen.

Handlungsempfehlung

Für das Ausspielen eines Spiegelcharakters gelten folgende Punkte zur allgemeinen Beachtung:

  • Ein Spiegelcharakter ist zweckgebunden. Das bedeutet, dass dieser ausschliesslich im Rahmen des angedachten, geheim zuhaltenden Rollenspiels verwendet wird.
  • Der Charakter muss im Aussehen der Charaktererstellung eine exakte Kopie des Originalcharakters darstellen.
  • Der originale Charakter muss sich im Besitz des Spielers befinden, welcher auch den Spiegelcharakter erstellt.
  • Der Übergang von Original- zu Spiegelcharakter muss ungesehen von dritten erfolgen.
  • Im TRP-Flag muss im Feld „Voller Titel“ die Angabe „Spiegelcharakter“ stehen.
  • Die Erstellung und Löschung eines Spiegelcharakters muss vom Spieler eigenständig dokumentiert werden.
  • Die Dokumentierung erfolgt über dieses Formular.
  • Charaktere, die in einem Verbrechen mit Fallakte involviert sind, dürfen bis zum Abschluss der Akte nicht gelöscht werden. (Siehe Punkt 3.7 im Regelwerk)