Steuern: Unterschied zwischen den Versionen

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'''<big>Wissensartikel von Leoly</big>'''
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Version vom 1. Februar 2024, 11:17 Uhr

Wissensartikel von Leoly

Die Grundsteuer

Die Grundsteuer ist eine feste Steuer, die jährlich auf privat bebaute Grundstücke erhoben wird. Sie richtet sich nach der Größe der bebauten Fläche und muss unter anderem von allen privaten Hausbesitzern entrichtet werden.

Jährliche Grundsteuer:

  • Kleines Haus: 1 Gold 80  Silber
  • Großes Haus: 5 Gold 40  Silber
  • Kleines Anwesen: 7 Gold 70 Silber
  • Großes Anwesen: 11 Gold 80 Silber
Die Verbrauchssteuer

Die Verbrauchssteuer ist eine anteilige Steuer, die auf alle Endkunden-Verkaufserträge erhoben wird. Dies beinhaltet Produkte, Dienstleistungen und Wertgegenstände, die vom Anbieter an Privatpersonen verkauft werden. Diese Steuer ist vergleichbar mit der heutigen Mehrwertsteuer.

  • 12,5% des Produkts oder der Dienstleistung
Die Gewinnsteuer

Die Gewinnsteuer ist eine anteilige Steuer, die auf den Gewinn von privat geführten Unternehmen erhoben wird. Geschäftsinhaber können ihren eigenen Lohn nicht als Ausgaben verrechnen.*20% des Gewinns

Das Pachten von geschäftlichen Räumlichkeiten

Alle geschäftlichen Räumlichkeiten werden vom Königreich gegen eine Pacht zur Verfügung gestellt. Das bedeutet, dass das Gebäude in welcher sich beispielsweise die Bäckerei oder der gefüllte Krug befindet, Eigentum des Königreichs ist.

Dasselbe Prinzip gilt auch für Räumlichkeiten, wie zum Beispiel der Bauernhof. Somit gibt es im Königreich Lichthafen keine geschäftlichen Räumlichkeiten, welche sich im Privatbesitz befinden. So ist ein jeder Geschäftsleiter ein 'Pächter' einer Räumlichkeit, welche das Königreich zur Verfügung gestellt hat. Der Pächter hat somit eine monatliche Pacht an die Reichskasse zu Entrichten welche je nach Platzangebot der Räumlichkeiten variiert.

Monatliche Pacht:

  • Kleines Haus: 10 Silber
  • Mittleres Haus: 20 Silber
  • Großes Haus: 30 Silber
  • Spezialgebäude: 50 Silber
Die Zollsätze

Zölle werden auf alle Waren erhoben, die von außerhalb des Königreichs nach Lichthafen eingeführt werden. Dies umfasst alle Waren zur geschäftlichen Nutzung, sowie private Waren und Vermögenswerte, die den Freibetrag übersteigen.  Auf alle Barbeträge wird eine Zollgebühr von 20 % erhoben. Dieser Zollsatz wird auch auf bares Vermögen erhoben, welches von außerhalb nach Lichthafen fließt.

Zollsätze (Marktpreis):

  • Rohstoffe: 5 %
  • Fertige Produkte: 20 %
  • Luxusgüter: 40 %
Kontrolle der Geschäftsbücher

Die Geschäftsbücher werden in jedem Quartal einer genauen Prüfung unterzogen. Sofern jemand Steuerhinterziehung ausspielen wird darum gebeten, dies mit Leoly abzusprechen, denn schlichtweg zu sagen "Ich habe das letzte Jahr Steuern hinterzogen" und Leoly als Verwalter der Reichskasse keine Möglichkeit gegeben zu haben, davon in irgendeiner Form etwas mitbekommen zu haben ist schlichtweg Power-RP und wird auch als solches bestraft.