Keine Bearbeitungszusammenfassung |
|||
Zeile 23: | Zeile 23: | ||
==== Adelstitel ==== | ==== Adelstitel ==== | ||
==== König/Königin ==== | ===== König/Königin ===== | ||
Im Königreich fällt dieser Herrschertitel dem Monarchen zu. | Im Königreich fällt dieser Herrschertitel dem Monarchen zu. | ||
Zeile 32: | Zeile 32: | ||
Nachkommen: (Kron-)Prinzessin/(Kron-)Prinz von Lichthafen | Nachkommen: (Kron-)Prinzessin/(Kron-)Prinz von Lichthafen | ||
==== Herzog/Herzogin ==== | ===== Herzog/Herzogin ===== | ||
Im Königreich fällt dieser Titel dem/der Gemahl/Gemahlin eines weiblichen Monarchen zu. | Im Königreich fällt dieser Titel dem/der Gemahl/Gemahlin eines weiblichen Monarchen zu. | ||
Zeile 39: | Zeile 39: | ||
Prädikat: Durchlaucht | Prädikat: Durchlaucht | ||
==== Fürst/Fürstin ==== | ===== Fürst/Fürstin ===== | ||
Bei einzigartiger Leistung für das Königreich kann dieser Adelstitel von der Krone verliehen werden. | Bei einzigartiger Leistung für das Königreich kann dieser Adelstitel von der Krone verliehen werden. | ||
Zeile 48: | Zeile 48: | ||
Nachkommen: Prinz/Prinzessin von <Familiennamen oder Stammsitz> zu Lichthafen | Nachkommen: Prinz/Prinzessin von <Familiennamen oder Stammsitz> zu Lichthafen | ||
==== Graf/Gräfin ==== | ===== Graf/Gräfin ===== | ||
Bei ausgezeichneter Leistung für das Königreich kann dieser Adelstitel von der Krone verliehen werden. | Bei ausgezeichneter Leistung für das Königreich kann dieser Adelstitel von der Krone verliehen werden. | ||
Zeile 57: | Zeile 57: | ||
Nachkommen: Erbgraf/Komtess von <Familiennamen oder Stammsitz> zu Lichthafen | Nachkommen: Erbgraf/Komtess von <Familiennamen oder Stammsitz> zu Lichthafen | ||
==== Baron/Baronin ==== | ===== Baron/Baronin ===== | ||
Bei hervorragender Leistung für das Königreich kann dieser Adelstitel von der Krone verliehen werden. | Bei hervorragender Leistung für das Königreich kann dieser Adelstitel von der Krone verliehen werden. | ||
Zeile 66: | Zeile 66: | ||
Nachkommen: Baroness/Baron von Lichthafen | Nachkommen: Baroness/Baron von Lichthafen | ||
==== Ritter ==== | ===== Ritter ===== | ||
Bei tadellosem Militärdienst im Rang eines Offiziers kann dieser Adelstitel von der Krone verliehen werden. Dieser Adelstitel kann nicht vererbt werden. | Bei tadellosem Militärdienst im Rang eines Offiziers kann dieser Adelstitel von der Krone verliehen werden. Dieser Adelstitel kann nicht vererbt werden. | ||
Zeile 73: | Zeile 73: | ||
Prädikat: Hochwohlgeboren | Prädikat: Hochwohlgeboren | ||
==== Edle/Edler ==== | ===== Edle/Edler ===== | ||
Dieser Titel kann zu diversen Anlässen verliehen werden, beispielsweise um einer Person einen Stand zu verleihen, damit dann eine legitime Hochzeit mit einem anderen Adligen geschlossen werden kann. Dieser Adelstitel kann nicht vererbt werden. | Dieser Titel kann zu diversen Anlässen verliehen werden, beispielsweise um einer Person einen Stand zu verleihen, damit dann eine legitime Hochzeit mit einem anderen Adligen geschlossen werden kann. Dieser Adelstitel kann nicht vererbt werden. | ||
Version vom 29. August 2023, 20:05 Uhr
Inhaltsverzeichnis
Regierungsform
Verfassung und Gesetze
Konventionen
Hierarchische Struktur
Im folgenden Organigramm wird die hierarchische Struktur des Königreichs mit all seinen Institutionen dargestellt. Die Ämter, Titel und Ehrungen gelten im gesamten Reich und sind nicht auf einzelne Institutionen, Organisationen, Behörden, Gilden, Geschäfte oder Anderes beschränkt. Sie werden im Namen oder direkt von der Krone vergeben.
Ebenfalls ist in dieser Übersicht die militärische Hierarchie definiert. Die militärischen Ränge besitzen im gesamten Königreich denselben Standard. Ränge ab der Stufe des Leutnants und aufwärts werden als Würdenträger klassifiziert. Der Dienstgrad des Marschalls wird nur bei einer Kriegsmobilmachung verliehen.
Wappenröcke
Nur den Vertretern der Staatsgewalten ist das Tragen des roten Lichthafener Wappenrocks gestattet. Oftmals ist er auch Bestandteil einer Uniform. Das Tragen eines lilafarbenen Wappenrocks ist nur einem Würdenträger gestattet.
Kleiner Rat
Die primäre Aufgabe des kleinen Rats ist das Ausarbeiten von Vorschlägen für die Regierung. Es handelt sich dabei um einen Milizrat. Das bedeutet, dass die Ratsmitglieder keine Berufspolitiker sind und einer anderen Erwerbstätigkeit nachgehen. Für den Aufwand (z.B: Teilnahme an Sitzungen), welchen sie betreiben, erhalten sie vom Königreich eine finanzielle Entschädigung.
Bürokratischer Apparat
Die folgende Grafik veranschaulicht eine Übersicht zum bürokratischen Apparats des Königreichs. Er veranschaulicht allgemeine Informationen über Verwaltungsbereich, Status und Voraussetzungen. Details können dazu jeweils in der entsprechenden Organisation oder der dafür zuständigen Person eingeholt werden.
Adelstitel
König/Königin
Im Königreich fällt dieser Herrschertitel dem Monarchen zu.
Titel: Königin/König von Lichthafen
Prädikat: (königliche) Majestät
Nachkommen: (Kron-)Prinzessin/(Kron-)Prinz von Lichthafen
Herzog/Herzogin
Im Königreich fällt dieser Titel dem/der Gemahl/Gemahlin eines weiblichen Monarchen zu.
Titel: Herzog/Herzogin von <Familiennamen oder Stammsitz> zu Lichthafen
Prädikat: Durchlaucht
Fürst/Fürstin
Bei einzigartiger Leistung für das Königreich kann dieser Adelstitel von der Krone verliehen werden.
Titel: Fürst/Fürstin von <Familiennamen oder Stammsitz> zu Lichthafen
Prädikat: Hoheit
Nachkommen: Prinz/Prinzessin von <Familiennamen oder Stammsitz> zu Lichthafen
Graf/Gräfin
Bei ausgezeichneter Leistung für das Königreich kann dieser Adelstitel von der Krone verliehen werden.
Titel: Graf/Gräfin von <Familiennamen oder Stammsitz> zu Lichthafen
Prädikat: Hochgeboren
Nachkommen: Erbgraf/Komtess von <Familiennamen oder Stammsitz> zu Lichthafen
Baron/Baronin
Bei hervorragender Leistung für das Königreich kann dieser Adelstitel von der Krone verliehen werden.
Titel: Baronin/Baron von <Familiennamen oder Stammsitz> zu Lichthafen
Prädikat: Hochwohlgeboren
Nachkommen: Baroness/Baron von Lichthafen
Ritter
Bei tadellosem Militärdienst im Rang eines Offiziers kann dieser Adelstitel von der Krone verliehen werden. Dieser Adelstitel kann nicht vererbt werden.
Titel: Lady/Sir von <Familiennamen oder Stammsitz> zu Lichthafen
Prädikat: Hochwohlgeboren
Edle/Edler
Dieser Titel kann zu diversen Anlässen verliehen werden, beispielsweise um einer Person einen Stand zu verleihen, damit dann eine legitime Hochzeit mit einem anderen Adligen geschlossen werden kann. Dieser Adelstitel kann nicht vererbt werden.
Titel: Edle/Edler von <Familiennamen oder Stammsitz> zu Lichthafen
Prädikat: Hochwohlgeboren
Auszeichnungen
Orden "Anker der Loyalität"
Dieser Orden wird an Staatsdiener für ihre loyale und langjährige Anstellung beim Königreich verliehen.
Optik: Hierbei handelt es sich um eine ankerförmige, münzgrosse Anstecknadel, welche an Uniform oder Gewandung befestigt werden kann. Abhängig vom Zeitpunkt der Vereidigung variiert der Werkstoff und Verzierung dieser Anstecknadel.
1 Jahr - Rotgold 2 Jahre - Weissgold 3 Jahre - Gelbgold
Orden "Anker der Tapferkeit"
Dieser Orden wird für herausragende, militärische Leistung verliehen.
Optik: Bei der Rückeroberung Lichthafens konnten aus den Rüstungen der Dämonen lebendiges Obsidium gewonnen werden. Das Metall wurde gereinigt und zum typischen lichthafener Anker geformt, welcher mittels eines roten Bands am Kragen getragen wird.
Orden "Anker der Einheit"
Dieser Orden wird für herausragende, Leistungen zwischen verschiedenen Institutionen verliehen.
Optik: Dieser Orten besitzt die typische Form des lichthafener Ankers, der auf einem Handschlag abgebildet wurde.
Orden "Anker des Retters"
Dieser Orden wird für eine Handlung verliehen, durch welche ein Leben gerettet werden konnte.
Optik: Dieser Orten besitzt die typische Form des lichthafener Ankers, der auf einem roten Kreuz liegt.
Orden "Anker der Bürde"
Dieser Orden wird für eine Handlung verliehen, bei welcher man im Kampf gegen einen Feind des Königreichs Lichthafen verwundet oder getötet wird. Im Falle des Ablebens wird der Orden den Hinterbliebenen überreicht.
Optik: Dieser Orten besitzt die typische Form des lichthafener Ankers, der auf einem Verband liegt.