Erstanschaffung einer Grundausrüstung: Unterschied zwischen den Versionen

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# Sorgfaltspflicht: Der Bürger ist verpflichtet, die Ausrüstung pfleglich zu behandeln und in gutem Zustand zu halten. Dazu gehört regelmäßiges Reinigen, Ölen und Schärfen (bei Waffen).  
# Sorgfaltspflicht: Der Bürger ist verpflichtet, die Ausrüstung pfleglich zu behandeln und in gutem Zustand zu halten. Dazu gehört regelmäßiges Reinigen, Ölen und Schärfen (bei Waffen).  
# Aufbewahrungspflicht: Die Ausrüstung muss sicher und vor unbefugtem Zugriff geschützt aufbewahrt werden.
# Verlustmeldung: Bei Verlust oder Beschädigung der Ausrüstung ist dies unverzüglich zu melden.
# Verlustmeldung: Bei Verlust oder Beschädigung der Ausrüstung ist dies unverzüglich zu melden.
# Verwendungszweck: Die Ausrüstung darf nur für den vorgesehenen Zweck, nämlich die Verteidigung der Gemeinschaft, verwendet werden.
# Verwendungszweck: Die Ausrüstung darf nur für den vorgesehenen Zweck, nämlich die Verteidigung der Gemeinschaft, verwendet werden.

Version vom 20. Januar 2025, 16:18 Uhr

Wissensartikel von Leoly

Einleitung

Gemäss Verfassung ist in Lichthafen jeder Bürger dazu verpflichtet, eine Grundausrüstung für die Wehrpflicht bereitzustellen. Bürger haben das Anrecht auf materielle Unterstützung für die Erstanschaffung einer Grundausrüstung.

Zusammensetzung der Grundausrüstung

Die vom Königreich bereitgestellte Grundausrüstung setzt sich aus folgenden Gegenständen zusammen:

Bewaffnung

  • Speer mit stabilem Schaft aus Eiche
  • Holzschild mit Lederüberzug und Metallbeschlägen
  • Messer mit einer Klinge aus Stahl

Rüstung

  • Gambeson aus mehreren aus Leinen- und Wollschichten
  • Gehärteter Lederhelm mit Metallverstärkungen

Kleidung

  • Strapazierfähige Hosen aus Leinen/Wolle
  • Gut verarbeitete Lederstiefel
  • Einfacher Ledergürtel
  • Ledertasche zum Verstauen von Proviant

Bereitstellung

Die Grundausrüstung wird von verschiedenen Institutionen und Geschäften des Königreichs hergestellt. Dazu gehört die Schneiderei, die Schmiedezunft und die Bramswacht.

Bürger, welche noch nicht im Besitz einer Grundausrüstung sind, können diese bei der Kaserne der Stadtwache beantragen und bekommen diese dort ausgehändigt.

Pflichten

Bürger, welche eine Grundausrüstung vom Königreich beziehen, verpflichten sich bei der Entgegennahme zu folgendem:

  1. Sorgfaltspflicht: Der Bürger ist verpflichtet, die Ausrüstung pfleglich zu behandeln und in gutem Zustand zu halten. Dazu gehört regelmäßiges Reinigen, Ölen und Schärfen (bei Waffen).
  2. Verlustmeldung: Bei Verlust oder Beschädigung der Ausrüstung ist dies unverzüglich zu melden.
  3. Verwendungszweck: Die Ausrüstung darf nur für den vorgesehenen Zweck, nämlich die Verteidigung der Gemeinschaft, verwendet werden.
  4. Weitergabe-Verbot: Die Ausrüstung darf nicht verliehen, vermietet oder verkauft werden.
  5. Rückgabepflicht: Die Ausrüstung muss auf Verlangen oder beim Ausscheiden aus der Miliz zurückgegeben werden.
  6. Teilnahme an Übungen: Der Bürger verpflichtet sich, an Übungen teilzunehmen, um den Umgang mit der Ausrüstung zu erlernen und die Einsatzbereitschaft zu gewährleisten.
  7. Gehorsam: Der Bürger ist verpflichtet, den Anweisungen der militärischen Führung Folge zu leisten.